GOTS Nutzungsbedingungen

1.     Begriffsdefinitionen

  • GOTS ist die Dienstleistungs-Software und Lösung, die es ermöglicht, über das Internet mittels eines Browser Positionsdaten von Objekten abzurufen, die mit GOTS kompatibler Ortungs-Hardware (im Folgenden: Ortungshardware) ausgestattet sind.
  • Eine Ausstattung mit Ortungshardware ist für die Funktion des GOTS Dienstes notwendige Voraussetzung.
  • Bei Ortungshardware handelt es sich um technische Geräte, mit denen automatisch oder manuell nach einem konfigurierbaren Ablauf Positionsdaten und ggf. weitere Zusatzinformationen über das GSM-Mobilfunknetz oder andere Kommunikationswege an das Ortungsportal GOTS gesendet werden.
  • Das GOTS Ortungsportal ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit der Ortungshardware gewährleistet. Übermittelte Daten werden gesammelt, gespeichert und zur Darstellung über das Internet aufbereitet. Über den für jeden Nutzer separat bereitgestellten geschützten Zugang über Internet zum GOTS Ortungsportal kann jeder Kunde die Kommunikation mit der unter seiner Nutzerkennung eingebundenen Ortungshardware über Befehle steuern.
  • Die Positionsdaten werden von der Ortungshardware per GPS-Satelliten-Ortung (Global Positioning System) gewonnen. Die Genauigkeit dieser Satellitenortung kann nicht garantiert werden. Sie ist von der Hardware und den örtlichen Bedingungen abhängig. Die Kommunikation zwischen der Ortungshardware und dem GOTS Ortungsportal erfolgt über das GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes am Standort der Ortungshardware sind netzabhängig und können nicht garantiert werden.

2.     Leistungen

  • Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung des GOTS Ortungsportals zwischen dem Kunden und der ibes AG, Bergstraße 55, 09113 Chemnitz, als Betreiber dieses GOTS Ortungsportals.
  • Die ibes AG stellt dem Kunden einen gesicherten Zugang zum GOTS Ortungsportal bereit für eine bestimmte Anzahl Geräte und mit weiteren vertraglich vereinbarten Bedingungen. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung der Annahme dieser Nutzungsbedingungen zustande.
  • Der Kunde kann sich über das GOTS Ortungsportal die Positionen und Positionsverläufe seiner eingebundenen Geräte sowie erfasste Zusatzinformationen anzeigen, Berichte abrufen, Konfigurationseinstellungen vornehmen, Alarmfunktionen einrichten usw. Die genaue verfügbare Funktionalität ist in der Dokumentation zum GOTS Ortungsportal beschrieben und im Vertrag mit dem Kunden ggf. im Umfang eingeschränkt oder um Sonderfunktionen erweitert.
  • Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform.

3.     Systemzugang

  • Für den Zugang zum GOTS Ortungsportal nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und einen Browser, die nicht durch die ibes AG im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden.
  • Zum Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser Administrator erhält für die im GOTS Ortungsportal eingebundenen Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten und Rechte. Diese Zugangsdaten werden nur dem Ansprechpartner bereitgestellt. Das vorläufige Passwort ist vom Administrator unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
  • Der Administrator des Kunden hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern den Zugang zu den Objekten des Kunden im GOTS Ortungsportals durch Erstellung von Zugangsdaten zu ermöglichen. Die Vergabe und Zuordnung weiterer Zugangsrechte sowie die Sicherheit der zugehörigen Zugangsdaten obliegt allein der Verantwortung des Kunden.
  • Alle vom Kunden berechtigten Nutzer haben durch sorgfältigen Umgang mit den Nutzungsdaten sicherzustellen, dass keine unberechtigten Personen Kenntnis dieser Daten erlangen können.
  • Die Zugangsdaten berechtigen den Nutzer zum Zugang zum GOTS Ortungsportal. Abhängig von den ihm zugeordneten Rechten kann jeder Nutzer Daten abfragen und sich anzeigen lassen, das GOTS Ortungsportal und die dort angebundene Ortungshardware konfigu­rieren, Zugangsrechte für weitere Nutzer einrichten und verwalten und Textnachrichten versenden (sofern dies von der jeweiligen Ortungshardware unterstützt wird; dafür können abhängig vom genutzten Dienst Zusatzkosten entstehen).
  • Werden mit den Zugangsdaten des Kunden durch Nutzer des Kunden oder unberechtigte Dritte über die Funktionalität des GOTS Ortungsportals Kosten verursacht oder Funktionen der eingebundenen Objekte in ungeeigneter Weise verstellt, so haftet der Kunde für sämtliche dadurch entstehenden Aufwendungen, Forderungen und juristischen Folgen.
  • Stellt der Kunde einen nicht autorisierten Zugang zum GOTS Ortungsportal unter der Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, ist er verpflichtet, die ibes AG schnellstmöglich zu informieren. Die ibes AG wird nach Eingang der Mitteilung durch den Kunden den Zugang zum GOTS Ortungsportal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem Administrator neue Zugangsdaten bereitstellen. Wenn dieser Fall wiederholt auftritt ist die ibes AG berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.     Hardware und Datenkommunikation

  • Die Bereitstellung der Ortungshardware selbst ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
  • Die Ortungshardware wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages durch den Kunden oder seinen Hardware-Lieferanten mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Daten-Kommunikation im GSM-Mobilfunk-Netz ermöglicht. Diese SIM-Karte kann auch von ibes AG mit bereitgestellt werden.
  • Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust von SIM-Karten fest, ist er verpflichtet, dies umgehend bei seinem Mobilfunkanbieter und bei ibes AG zur Anzeige zu bringen, um die unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden zu können. Die ibes AG ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und hängen von den jeweiligen Nutzungsbedingungen des gewählten Mobilfunkanbieters ab.
  • Dem Kunden wird empfohlen, mit dem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Daten-Flatrate zu vereinbaren, mit der alle möglicherweise übertragenen Daten, unabhängig von der Menge, durch eine Pauschale abgegolten sind. Die ibes AG kann keine Vorhersage über die in einem bestimmten Zeitraum anfallende Datenmenge treffen, insbesondere deswegen, da diese durch den Kunden selbst erheblich beeinflusst wird durch die Konfigurations-Einstellungen der Ortungshardware und sein Nutzungsverhalten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass durch Nutzung der Ortungshardware im Ausland erhebliche Zusatzkosten durch die Mobilfunkanbieter anfallen können. Eine Übernahme von zusätzlichen entstandenen Mobilfunkkosten seitens ibes AG, beispielsweise bei Überschreitung einer möglicherweise mit dem Mobilfunkanbieter vereinbarten Obergrenze an Datenvolumen, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Bei Bereitstellung der SIM-Karten seitens ibes AG ist diese selbst für vorstehende Mobilfunkkosten verantwortlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Nutzt der Kunde die seitens ibes AG bereitgestellten SIM-Karten durch eigene ungeeignete Veränderungen der Konfiguration der Ortungshardware oder durch Entnahme aus der Ortungshardware in einer Weise, dass außergewöhnlich hohe Datenvolumina entstehen, so kann die ibes AG die weitere Nutzung dieser SIM-Karten sperren und die überhöhten Kosten in Rechnung stellen.
  • Bei überdurchschnittlicher Serverbelastung in Folge extremer Nutzungsart, die dem Zweck des GOTS Ortungsportals widerspricht, behält sich die ibes AG auch das Recht vor, den Zugang des betreffenden Nutzers zum GOTS Ortungsportal zu sperren.

5.     Haftungsbeschränkungen

  • Die ibes AG haftet nicht für regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Übergabe von Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums an das Mobilfunknetz. Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Übergabe der Daten vom Mobilfunknetz an das GOTS Ortungsportal.
  • Die ibes AG haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des globalen GPS-Dienstes. Die ibes AG haftet nicht für die Qualität der errechneten Positionsdaten.
  • Die ibes AG haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in Zukunft die oben genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, der die ibes AG von ihrer Leistungspflicht befreit.
  • Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Anzeige der vom GOTS Ortungsportal übermittelten Daten. Dem Kunden werden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der Daten bei der Nutzung des GOTS Ortungsportals zugesichert, da diese von verschiedenen nicht durch die ibes AG beeinflussbaren Einflussgrößen abhängen. Die ibes AG behält sich Weiterentwicklungen der GOTS Software mit Veränderungen des Erscheinungsbildes und der Funktionalität vor.
  • Die ibes AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des GOTS Ortungsportals entstehen. Soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. ausgebliebene Einsparung) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche können die Höhe der an die ibes AG für den betreffenden Zeitraum gezahlten Entgelte nicht überschreiten.
  • Die ibes AG haftet nicht für die lückenlose technische Funktionsfähigkeit der eingebundenen Geräte des Kunden. Die laufende Kontrolle der Funktionalität dieser Geräte obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Wiederherstellung der Funktionalität im Falle der Nichtfunktionsfähigkeit der Geräte wird ausschließlich durch gerätebezogene Garantie- und Service-Vereinbarungen geregelt.
  • Die ibes AG haftet nicht für Schäden und Kosten jeglicher Art, die durch unsachgemäße Nutzung der Funktionalität des GOTS Ortungsportals unter Verwendung der Zugangsdaten autorisierter Nutzer des Kunden fahrlässig oder absichtlich verursacht werden.

6.      Entgelte

  • Der Kunde erwirbt von der ibes AG die Rechte für die Nutzung des GOTS Ortungsportals jeweils für einen bestimmten Zeitraums im Voraus, üblicherweise jährlich. Die Verlängerung der Nutzungsrechte setzt den rechtzeitigen Erwerb eines entsprechenden Service-Artikels bei der ibes AG zu den dann aktuellen Konditionen voraus, initiiert über das GOTS Ortungsportal.
  • Die Kosten für den Internetzugang des Kunden zur Verwendung des GOTS Ortungsportals sowie die Kosten für Rechnerhardware für den Zugriff zum GOTS Ortungsportal sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
  • Wurden durch den Kunden Zusatzkosten wie vorstehend erwähnt oder für den Versand von SMS z.B. für Alarmmeldungen verursacht und diese seitens der ibes AG in Rechnung gestellt, so muss ein eventueller Widerspruch gegen die von der ibes AG getätigten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei der ibes AG eingereicht werden. Das Unterlassen eines Widerspruchs binnen dieser Frist gilt als Genehmigung. Ausstehende Zahlungen zu derartigen Rechnungen können durch die ibes AG mit noch laufenden Nutzungsrechten im GOTS Ortungsportal aufgerechnet werden. Der Kunde wird in diesem Fall über die Verkürzung der Laufzeit seiner Zugriffsrechte durch Mitteilung an die von ihm im GOTS Ortungsportal hinterlegte Kontaktadresse informiert.
  • Nach Ablauf der erworbenen Nutzungsrechte im GOTS Ortungsportal wird der Zugang aller Nutzer des Kunden zum GOTS Ortungsportal für die jeweiligen Objekte gesperrt. Bei Erwerb neuer Nutzungsrechte („Service-Verlängerungen“) wird der erworbene Verlängerungs-Zeitraum zeitlich als lückenlose Fortsetzung nach Ablauf der alten Nutzungsrechte angerechnet, unabhängig vom Termin des Erwerbs der Service-Verlängerungen. Nach Sperrung von Zugängen werden diese nach dem Erwerb der Service-Verlängerung kurzfristig wieder freigeschaltet.
  • Bei einem Ausfall des GOTS Ortungsportals von mehr als 2 Tagen in einem Monat verlängert die ibes AG dem Kunden die Nutzungsrechte im GOTS Ortungsportal um einen zusätzlichen Monat. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche auf Entschädigungen jeglicher Art.

7.     Datenschutz

  • Die ibes AG behält sich das Recht vor, Daten aus dem GOTS Ortungsportal in anonymisierter Form mit dem Ziel der Systemverbesserung zu erheben, zu verarbeiten und auszuwerten.
  • Die ibes AG stellt sicher, das sämtliche kundenbezogenen Daten  vor dem unberechtigten Zugriff von Seiten Dritter geschützt werden. Alle Mitarbeiter und Kooperationspartner der ibes AG sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben und die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
  • Der Kunde erklärt gegenüber der ibes AG, dass ihm alle erforderlichen Einwilligungen und Zustimmungen (insbesondere von Seiten seiner Mitarbeiter, Betriebsräte usw.) für die Nutzung des GOTS Ortungsportals vorliegen. Dies umfasst insbesondere auch alle die Mitarbeiter, die mit Ortungshardware ausgestattete Technik nutzen und betreiben, sowie alle Nutzer des GOTS Ortungsportals.
  • Die ibes AG ist berechtigt, gespeicherte Daten zu den Objekten des Kunden nach Ablauf des mit dem Kunden vereinbarten Aufbewahrungszeitraums, wenn nicht anders vereinbart spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entstehungszeitpunkt der Daten, ohne Rücksprache mit dem Kunden unwiederbringlich zu löschen.
  • Die ibes AG verpflichtet sich, gespeicherte Daten zu den Objekten des Kunden auf Anforderung hin vollständig und unwiderruflich zu löschen und dem Kunden ein Löschprotokoll darüber zuzustellen. Diese Anforderung kann nur auf schriftlichem Weg durch einen bevollmächtigten offiziellen Vertreter des Kunden erfolgen.

8.     SCHUFA

  • Der Kunde willigt ein, dass ibes von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft Auskünfte über ihn einholt und ggf. nicht vertragsgemäße Abwicklung meldet, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ibes AG, eines SCHUFA-Vertragspartners oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. (z.B.:  Kündigung wegen Zahlungsverzug)

9.     Vertragslaufzeit, Kündigung

  • Mit dem Erwerb eines Service-Produkts für das GOTS Ortungsportal wurde ein Vertragsverhältnis für einen Zeitraum wie in dem Produkt angegeben geschlossen, typischerweise für 1 Jahr oder 3 Jahre. Mit dem Erwerb von „Service-Verlängerungen“ verlängert sich das Vertrags-Verhältnis jeweils um den darin vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung während der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien kann nur aus außerordentlichem Grund bei schwerwiegenden Verstößen der jeweils anderen Vertragsseite gegen diese vorstehenden Nutzungsbedingungen oder allgemeine vertragsrechtliche gesetzliche Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich erfolgen.
  • Die ibes AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines besonderen Grunds vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Besondere Gründe sind u. A. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die missbräuchliche Nutzung des GOTS Ortungsportals. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Service-Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

10.  Sonstiges

  • Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ibes AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig vom Ort, an dem der Kunde die Daten abruft und unabhängig vom Ort, an dem sich die Ortungshardware befindet.
  • Als Erfüllungsort / Gerichtsstand wird Chemnitz vereinbart, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab nachgewiesener Übermittlung an den Kunden als rechtskräftig.
  • Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.