Allgemeine Verkaufsbedingungen
Übersicht AGBs SERCAM
1. Allgemeines | 6. Mängelgewährleistung |
2. Angebot - Angebotsunterlagen | 7. Gesamthaftung |
3. Preise - Zahlungsbedingungen | 8. Eigentumsvorbehaltssicherung |
4. Lieferzeit | 9. Gerichtsstand – Anzuwendendes Recht |
5. Transport |
Übersicht AGBs GOTS
1. Begriffsdefinitionen | 6. Entgelte |
2. Leistungen | 7. Datenschutz |
3. Systemzugang | 8. SCHUFA |
4. Hardware & Datenkommunikation | 9. Vertragslaufzeit & Kündigung |
5. Haftungsbeschränkungen | 10. Sonstiges |
AGBs SERCAM
§ 1 Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Dem entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.
1.2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
1.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
2.1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages nach § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Transportkosten.
3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4. Sofern sich aus separatem Vertrag oder aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
3.5. Das Recht zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferzeit
4.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers, insbesondere den rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben voraus. Die Frist des Liefertermins beginnt erst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen.
4.3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.
4.4. Bei Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
4.5. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes geltend machen.
§ 5 Transport
5.1. Der Versand erfolgt versichert auf Kosten des Käufers, die Konditionen sind unseren Preislisten oder Angeboten bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
5.2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 6 Mängelgewährleistung
6.1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
§ 7 Gesamthaftung
7.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2. Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
7.3. Die Haftung auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7.4. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist, zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt Rücktritt vom Vertrag vor. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
8.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
§ 9 Gerichtsstand – Anzuwendendes Recht
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufvertrag ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
9.2. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
AGBs GOTS
1. Begriffsdefinitionen
GOTS ist die Dienstleistungs-Software und Lösung, die es ermöglicht, über das Internet mittels eines Browser Positionsdaten von Objekten abzurufen, die mit GOTS kompatibler Ortungs-Hardware (im Folgenden: Ortungshardware) ausgestattet sind.
Eine Ausstattung mit Ortungshardware ist für die Funktion des GOTS Dienstes notwendige Voraussetzung.
Bei Ortungshardware handelt es sich um technische Geräte, mit denen automatisch oder manuell nach einem konfigurierbaren Ablauf Positionsdaten und ggf. weitere Zusatzinformationen über das GSM-Mobilfunknetz oder andere Kommunikationswege an das Ortungsportal GOTS gesendet werden.
Das GOTS Ortungsportal ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit der Ortungshardware gewährleistet. Übermittelte Daten werden gesammelt, gespeichert und zur Darstellung über das Internet aufbereitet. Über den für jeden Nutzer separat bereitgestellten geschützten Zugang über Internet zum GOTS Ortungsportal kann jeder Kunde die Kommunikation mit der unter seiner Nutzerkennung eingebundenen Ortungshardware über Befehle steuern.
Die Positionsdaten werden von der Ortungshardware per GPS-Satelliten-Ortung (Global Positioning System) gewonnen. Die Genauigkeit dieser Satellitenortung kann nicht garantiert werden. Sie ist von der Hardware und den örtlichen Bedingungen abhängig. Die Kommunikation zwischen der Ortungshardware und dem GOTS Ortungsportal erfolgt über das GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes am Standort der Ortungshardware sind netzabhängig und können nicht garantiert werden.
2. Leistungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung des GOTS Ortungsportals zwischen dem Kunden und der ibes AG, Bergstraße 55, 09113 Chemnitz, als Betreiber dieses GOTS Ortungsportals.
Die ibes AG stellt dem Kunden einen gesicherten Zugang zum GOTS Ortungsportal bereit für eine bestimmte Anzahl Geräte und mit weiteren vertraglich vereinbarten Bedingungen. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Bestätigung der Annahme dieser Nutzungsbedingungen zustande.
Der Kunde kann sich über das GOTS Ortungsportal die Positionen und Positionsverläufe seiner eingebundenen Geräte sowie erfasste Zusatzinformationen anzeigen, Berichte abrufen, Konfigurationseinstellungen vornehmen, Alarmfunktionen einrichten usw. Die genaue verfügbare Funktionalität ist in der Dokumentation zum GOTS Ortungsportal beschrieben und im Vertrag mit dem Kunden ggf. im Umfang eingeschränkt oder um Sonderfunktionen erweitert.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform.
3. Systemzugang
Für den Zugang zum GOTS Ortungsportal nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und einen Browser, die nicht durch die ibes AG im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden.
Zum Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser Administrator erhält für die im GOTS Ortungsportal eingebundenen Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten und Rechte. Diese Zugangsdaten werden nur dem Ansprechpartner bereitgestellt. Das vorläufige Passwort ist vom Administrator unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
Der Administrator des Kunden hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern den Zugang zu den Objekten des Kunden im GOTS Ortungsportals durch Erstellung von Zugangsdaten zu ermöglichen. Die Vergabe und Zuordnung weiterer Zugangsrechte sowie die Sicherheit der zugehörigen Zugangsdaten obliegt allein der Verantwortung des Kunden.
Alle vom Kunden berechtigten Nutzer haben durch sorgfältigen Umgang mit den Nutzungsdaten sicherzustellen, dass keine unberechtigten Personen Kenntnis dieser Daten erlangen können.
Die Zugangsdaten berechtigen den Nutzer zum Zugang zum GOTS Ortungsportal. Abhängig von den ihm zugeordneten Rechten kann jeder Nutzer Daten abfragen und sich anzeigen lassen, das GOTS Ortungsportal und die dort angebundene Ortungshardware konfigurieren, Zugangsrechte für weitere Nutzer einrichten und verwalten und Textnachrichten versenden (sofern dies von der jeweiligen Ortungshardware unterstützt wird; dafür können abhängig vom genutzten Dienst Zusatzkosten entstehen).
Werden mit den Zugangsdaten des Kunden durch Nutzer des Kunden oder unberechtigte Dritte über die Funktionalität des GOTS Ortungsportals Kosten verursacht oder Funktionen der eingebundenen Objekte in ungeeigneter Weise verstellt, so haftet der Kunde für sämtliche dadurch entstehenden Aufwendungen, Forderungen und juristischen Folgen.
Stellt der Kunde einen nicht autorisierten Zugang zum GOTS Ortungsportal unter der Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, ist er verpflichtet, die ibes AG schnellstmöglich zu informieren. Die ibes AG wird nach Eingang der Mitteilung durch den Kunden den Zugang zum GOTS Ortungsportal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem Administrator neue Zugangsdaten bereitstellen. Wenn dieser Fall wiederholt auftritt ist die ibes AG berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Hardware und Datenkommunikation
Die Bereitstellung der Ortungshardware selbst ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Die Ortungshardware wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages durch den Kunden oder seinen Hardware-Lieferanten mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Daten-Kommunikation im GSM-Mobilfunk-Netz ermöglicht. Diese SIM-Karte kann auch von ibes AG mit bereitgestellt werden.
Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust von SIM-Karten fest, ist er verpflichtet, dies umgehend bei seinem Mobilfunkanbieter und bei ibes AG zur Anzeige zu bringen, um die unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden zu können. Die ibes AG ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und hängen von den jeweiligen Nutzungsbedingungen des gewählten Mobilfunkanbieters ab.
Dem Kunden wird empfohlen, mit dem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Daten-Flatrate zu vereinbaren, mit der alle möglicherweise übertragenen Daten, unabhängig von der Menge, durch eine Pauschale abgegolten sind. Die ibes AG kann keine Vorhersage über die in einem bestimmten Zeitraum anfallende Datenmenge treffen, insbesondere deswegen, da diese durch den Kunden selbst erheblich beeinflusst wird durch die Konfigurations-Einstellungen der Ortungshardware und sein Nutzungsverhalten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass durch Nutzung der Ortungshardware im Ausland erhebliche Zusatzkosten durch die Mobilfunkanbieter anfallen können. Eine Übernahme von zusätzlichen entstandenen Mobilfunkkosten seitens ibes AG, beispielsweise bei Überschreitung einer möglicherweise mit dem Mobilfunkanbieter vereinbarten Obergrenze an Datenvolumen, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Bereitstellung der SIM-Karten seitens ibes AG ist diese selbst für vorstehende Mobilfunkkosten verantwortlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. Nutzt der Kunde die seitens ibes AG bereitgestellten SIM-Karten durch eigene ungeeignete Veränderungen der Konfiguration der Ortungshardware oder durch Entnahme aus der Ortungshardware in einer Weise, dass außergewöhnlich hohe Datenvolumina entstehen, so kann die ibes AG die weitere Nutzung dieser SIM-Karten sperren und die überhöhten Kosten in Rechnung stellen.
Bei überdurchschnittlicher Serverbelastung in Folge extremer Nutzungsart, die dem Zweck des GOTS Ortungsportals widerspricht, behält sich die ibes AG auch das Recht vor, den Zugang des betreffenden Nutzers zum GOTS Ortungsportal zu sperren.
5. Haftungsbeschränkungen
Die ibes AG haftet nicht für regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Übergabe von Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums an das Mobilfunknetz. Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Übergabe der Daten vom Mobilfunknetz an das GOTS Ortungsportal.
Die ibes AG haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des globalen GPS-Dienstes. Die ibes AG haftet nicht für die Qualität der errechneten Positionsdaten.
Die ibes AG haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in Zukunft die oben genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, der die ibes AG von ihrer Leistungspflicht befreit.
Die ibes AG haftet nicht für die korrekte Anzeige der vom GOTS Ortungsportal übermittelten Daten. Dem Kunden werden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der Daten bei der Nutzung des GOTS Ortungsportals zugesichert, da diese von verschiedenen nicht durch die ibes AG beeinflussbaren Einflussgrößen abhängen. Die ibes AG behält sich Weiterentwicklungen der GOTS Software mit Veränderungen des Erscheinungsbildes und der Funktionalität vor.
Die ibes AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des GOTS Ortungsportals entstehen. Soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. ausgebliebene Einsparung) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche können die Höhe der an die ibes AG für den betreffenden Zeitraum gezahlten Entgelte nicht überschreiten.
Die ibes AG haftet nicht für die lückenlose technische Funktionsfähigkeit der eingebundenen Geräte des Kunden. Die laufende Kontrolle der Funktionalität dieser Geräte obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Wiederherstellung der Funktionalität im Falle der Nichtfunktionsfähigkeit der Geräte wird ausschließlich durch gerätebezogene Garantie- und Service-Vereinbarungen geregelt.
Die ibes AG haftet nicht für Schäden und Kosten jeglicher Art, die durch unsachgemäße Nutzung der Funktionalität des GOTS Ortungsportals unter Verwendung der Zugangsdaten autorisierter Nutzer des Kunden fahrlässig oder absichtlich verursacht werden.
6. Entgelte
Der Kunde erwirbt von der ibes AG die Rechte für die Nutzung des GOTS Ortungsportals jeweils für einen bestimmten Zeitraums im Voraus, üblicherweise jährlich. Die Verlängerung der Nutzungsrechte setzt den rechtzeitigen Erwerb eines entsprechenden Service-Artikels bei der ibes AG zu den dann aktuellen Konditionen voraus, initiiert über das GOTS Ortungsportal.
Die Kosten für den Internetzugang des Kunden zur Verwendung des GOTS Ortungsportals sowie die Kosten für Rechnerhardware für den Zugriff zum GOTS Ortungsportal sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Wurden durch den Kunden Zusatzkosten wie vorstehend erwähnt oder für den Versand von SMS z.B. für Alarmmeldungen verursacht und diese seitens der ibes AG in Rechnung gestellt, so muss ein eventueller Widerspruch gegen die von der ibes AG getätigten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum bei der ibes AG eingereicht werden. Das Unterlassen eines Widerspruchs binnen dieser Frist gilt als Genehmigung. Ausstehende Zahlungen zu derartigen Rechnungen können durch die ibes AG mit noch laufenden Nutzungsrechten im GOTS Ortungsportal aufgerechnet werden. Der Kunde wird in diesem Fall über die Verkürzung der Laufzeit seiner Zugriffsrechte durch Mitteilung an die von ihm im GOTS Ortungsportal hinterlegte Kontaktadresse informiert.
Nach Ablauf der erworbenen Nutzungsrechte im GOTS Ortungsportal wird der Zugang aller Nutzer des Kunden zum GOTS Ortungsportal für die jeweiligen Objekte gesperrt. Bei Erwerb neuer Nutzungsrechte („Service-Verlängerungen“) wird der erworbene Verlängerungs-Zeitraum zeitlich als lückenlose Fortsetzung nach Ablauf der alten Nutzungsrechte angerechnet, unabhängig vom Termin des Erwerbs der Service-Verlängerungen. Nach Sperrung von Zugängen werden diese nach dem Erwerb der Service-Verlängerung kurzfristig wieder freigeschaltet.
Bei einem Ausfall des GOTS Ortungsportals von mehr als 2 Tagen in einem Monat verlängert die ibes AG dem Kunden die Nutzungsrechte im GOTS Ortungsportal um einen zusätzlichen Monat. Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche auf Entschädigungen jeglicher Art.
7. Datenschutz
Die ibes AG behält sich das Recht vor, Daten aus dem GOTS Ortungsportal in anonymisierter Form mit dem Ziel der Systemverbesserung zu erheben, zu verarbeiten und auszuwerten.
Die ibes AG stellt sicher, das sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff von Seiten Dritter geschützt werden. Alle Mitarbeiter und Kooperationspartner der ibes AG sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben und die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
Der Kunde erklärt gegenüber der ibes AG, dass ihm alle erforderlichen Einwilligungen und Zustimmungen (insbesondere von Seiten seiner Mitarbeiter, Betriebsräte usw.) für die Nutzung des GOTS Ortungsportals vorliegen. Dies umfasst insbesondere auch alle die Mitarbeiter, die mit Ortungshardware ausgestattete Technik nutzen und betreiben, sowie alle Nutzer des GOTS Ortungsportals.
Die ibes AG ist berechtigt, gespeicherte Daten zu den Objekten des Kunden nach Ablauf des mit dem Kunden vereinbarten Aufbewahrungszeitraums, wenn nicht anders vereinbart spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Entstehungszeitpunkt der Daten, ohne Rücksprache mit dem Kunden unwiederbringlich zu löschen.
Die ibes AG verpflichtet sich, gespeicherte Daten zu den Objekten des Kunden auf Anforderung hin vollständig und unwiderruflich zu löschen und dem Kunden ein Löschprotokoll darüber zuzustellen. Diese Anforderung kann nur auf schriftlichem Weg durch einen bevollmächtigten offiziellen Vertreter des Kunden erfolgen.
8. SCHUFA
Der Kunde willigt ein, dass ibes von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft Auskünfte über ihn einholt und ggf. nicht vertragsgemäße Abwicklung meldet, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ibes AG, eines SCHUFA-Vertragspartners oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. (z.B.: Kündigung wegen Zahlungsverzug)
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
Mit dem Erwerb eines Service-Produkts für das GOTS Ortungsportal wurde ein Vertragsverhältnis für einen Zeitraum wie in dem Produkt angegeben geschlossen, typischerweise für 1 Jahr oder 3 Jahre. Mit dem Erwerb von „Service-Verlängerungen“ verlängert sich das Vertrags-Verhältnis jeweils um den darin vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung während der jeweiligen Laufzeit durch eine der Vertragsparteien kann nur aus außerordentlichem Grund bei schwerwiegenden Verstößen der jeweils anderen Vertragsseite gegen diese vorstehenden Nutzungsbedingungen oder allgemeine vertragsrechtliche gesetzliche Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich erfolgen.
Die ibes AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines besonderen Grunds vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Besondere Gründe sind u. A. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die missbräuchliche Nutzung des GOTS Ortungsportals. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Service-Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.
10. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ibes AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig vom Ort, an dem der Kunde die Daten abruft und unabhängig vom Ort, an dem sich die Ortungshardware befindet.
Als Erfüllungsort / Gerichtsstand wird Chemnitz vereinbart, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab nachgewiesener Übermittlung an den Kunden als rechtskräftig.
Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.